Kostenübernahme und Abrechnung

Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten

 

Ambulante Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkassen und wird bei vorliegender Indikation und Durchführung durch einen approbierten, kassenzugelassenen Psychotherapeuten vollständig von der Krankenkasse übernommen. Meine Praxis für Psychotherapie verfügt über eine Kassenzulassung, sodass Patienten aller gesetzlichen Krankenversicherungen behandelt werden können. 

 

Psychotherapie für Privatpatienten und Beihilfeberechtige

 

Bei entsprechender Indikation übernehmen auch die meisten Privatversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist die Durchführung der Therapie durch einen approbierten Psychotherapeuten. Maßgeblich ist jedoch auch Ihre jeweilige Vertragsgestaltung. Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn einer Psychotherapie über Ihre individuellen Vertragsbedingungen zu informieren und sich die Kostenübernahme von Ihrer privaten Krankenversicherung schriftlich bestätigen zu lassen. Sind Sie beihilfeberechtigt, übernimmt die Beihilfe die Kosten nach Überprüfung der Indikation. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle aufzunehmen, die Ihnen die notwendigen Formulare für die Beantragung einer ambulanten Psychotherapie zusendet. Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt grundsätzlich unabhängig vom individuellen Versicherungstarif nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ).

 

Psychotherapie für Patienten als Selbstzahler

 

Es ist auch möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Die Kosten errechnen sich nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten (GOP)